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Garantie
Für den von uns gelieferten festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz gewähren wir die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten ab Datum der Eingliederung.
Über diese gesetzliche Vorgabe hinaus
gewähren wir bei Akzept unserer Garantieerweiterung* eine Anschlussgarantie von weiteren 36 Monaten.
Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der ursprünglich erbrachten und in der Garantiekarte erfassten zahntechnischen Arbeit durch Wiederherstellung oder Neuanfertigung
der Arbeit. Die Entscheidung, ob der Zahnersatz wiederhergestellt oder neu angefertigt wird, liegt bei uns als Hersteller.
Die eingegliederte Arbeit muss mindestens halbjährlich vom behandelnden Zahnarzt auf Funktion überprüft werden.
Von dieser Gewährleistung ausgenommen sind:
- Waren, die der Sache nach erkennbar nicht für den Dauereinsatz und hohe Belastungen geeignet sind, wie z.B. Provisorien aus Kunststoff,
- Schäden, die auf äußere Einwirkungen und unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind,
- Defekte, die auf biologische Faktoren zurückzuführen sind, wie z.B. Karies, Parodontose, Zahnverlust etc.,
- Defekte, die auf unphysiologische Überbeanspruchungen, Unfälle oder anderweitige mechanische Fremdeinwirkungen zurückzuführen sind,
- Beschädigungen an der Arbeit, die durch Reparaturen und/oder Veränderungen entstanden sind, die nicht vom Hersteller oder ermächtigten Personen ausgeführt wurden,
- Prothesen, die einen erkennbar schlechten Sitz haben, der zu einer Überlastung führt und zunächst beseitigt werden muss,
- Arbeiten, deren Gesamtzustand erkennen lässt, dass weitere Defekte auftreten werden,
- Reparaturen von Prothesen, deren Zustand erkennen lässt, dass sie bereits seit längerer Zeit getragen sind,
- Reparaturen von Arbeiten, die nicht von uns gerfertigt sind,
- Weitergehende Forderungen, wie z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall, Zahnarzthonorar etc.
Die Garantie ist nur wirksam, wenn die für die Arbeit erstellte Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Auf umfangreiche und sachgerecht ausgeführte Reparaturen gewährleisten wir für 6 Monate, z.B. Runderneuerungen. |
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Abwicklung eines Garantiefalles:
Die Arbeit wird vom Labor mit einem Patientenpass oder einem entsprechenden Vermerk auf der Rechnung ausgeliefert.
Der behandelnde Zahnarzt bestätigt die sachgemäße, definitive Eingliederung der Arbeit und der Patient lässt die eingegliederte Arbeit mindestens halbjährlich von seinem behandelnden Zahnarzt im Verlauf der Kontrolluntersuchung prüfen.
Im Falle einer Garantie sind unten aufgeführte Unterlagen vorab an die Uko-dent Dentalhandelsgesellschaft zu übersenden:
- schriftliche Einreichung beim uns mit aussagekräftigem Bildmaterial und Bestätigung des behandelnden Zahnarztes, dass im vorliegenden Fall keinerlei Ausschlusskriterien vorliegen.
- Nachweis der halbjährlichen Kontrolluntersuchungen
- Kopie der Originalrechnung des Labors
Die weiteren Schritte werden dem behandelnden Zahnarzt nach Prüfung durch die Uko-dent Dentalhandelsgesellschaft mitgeteilt.
* Die Garantieerweiterung wird zu einem geringen prozentualen Anteil auf die Gesamtkosten beaufschlagt.
Serviceleistung
Zur Werterhaltung Ihrer hochwertigen abnehmbaren Prothesen* erhalten Sie von uns einen Coupon, für den Sie folgende kostenlose Leistungen erhalten:
- Durchsicht der gesamten Arbeit
- Funktionsprüfung aller beweglichen Teile
- Instandsetzung vorzeitig verschlissener Teile
- Grundreinigung und Politur
Wir wollen durch diese Maßnahme unsere Qualität kontrollieren und gegebenenfalls auftretende
Schäden oder übermäßigen Verschleiß frühzeitig
erkennen und beseitigen. Gleichzeitig wollen wir den Gesamtzustand Ihrer Prothese feststellen und Ihnen rechtzeitig Tipps zur Reinigung und Pflege geben.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Telefon 07153-24045), sie können darauf warten, der Zeitaufwand beläuft sich auf zirka 1 Stunde.
Der Coupon hat einen Gegenwert von 60,- Euro, ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.
*Von diesem Service ausgeschlossen sind reine Kassenleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
Notfall auf Reisen
Wir sind Gründungsmitglied der Dental Excellence
International Laboratory Group. Dabei handelt es sich um eine Gemeinschaft von derzeit ca. 200 Mitgliedern in Europa und Nordamerika, die sich in besonderem Maße
um die Zahntechnik verdient gemacht haben und als Spezialisten unseres Faches gelten. Auf diese Berufung sind wir besonders stolz! Sie haben sich durch unsere Zugehörigkeit ein seltenes Privileg erstanden:
Gleichgültig, wo Sie sich gerade im europäischen Ausland befinden, Ihnen kann durch diese Gruppe im Falle von Schwierigkeiten geholfen werden. Ein Anruf bei uns genügt und wir versuchen den nächstgelegenen Partner ausfindig zu machen, der sich mit gleicher Sorgfalt um Sie kümmern wird.
Wir wünschen Ihnen mit Ihren neuen Zähnen
viel Freude.
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